Wohnverbund der Behindertenhilfe
Grundlage der Arbeit der Behindertenhilfe ist das Normalisierungsprinzip. Orientiert an Art.3 Abs. 3 des Grundgesetzes soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gefördert und dem Benachteiligungsverbot Rechnung getragen werden. Dem Grundverständnis nach ist jeder Mensch als Individuum zu sehen, welches über eine lebenslange Entwicklungs- und Lernfähigkeit verfügt.
Den Bedürfnissen und Fähigkeiten des Einzelnen entsprechend sind die Maßnahmen der Behindertenhilfe angelegt. Sie beinhalten ein breit gefächertes und umfassendes sowie individuelles Wohn-, Beschäftigungs-, Therapie- und Freizeitangebot für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung sowie körperbehinderte Menschen (Schüler/-innen). In allen Lebensbereichen kommt der Förderung der sozialen Kompetenz und der gesellschaftlichen Integration eine besondere Rolle zu.
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